RECHTLICHE ANGABEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Elevator Consulting, Andreas Acker, Bodenheim.
§ 1 Geltung, Begriffe
- Diese AGB gelten für alle Leistungen von Andreas Acker, Elevator Consulting, Rüsselsheimer Straße 8, 55294 Bodenheim („Elevator Consulting“).
- Verbraucher ist jede natürliche Person im Sinne des § 13 BGB. Eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wird wie ein Verbraucher behandelt, wenn ihr mindestens ein Verbraucher angehört und sie den Vertrag nicht zu gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken schließt.
- Regelungen, die ausdrücklich nur für Unternehmer gelten, betreffen ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Elevator Consulting ihnen zustimmt. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang (§ 305b BGB).
§ 2 Leistungen
- Elevator Consulting berät technisch und wirtschaftlich zu Aufzugsanlagen. Den Umfang bestimmt die jeweilige Leistungsbeschreibung bzw. das schriftliche Angebot mit seiner Liste der enthaltenen und nicht enthaltenen Leistungen.
- Art der Leistungen:
- Kurzcheck, Angebotsprüfung mit Entscheidungsvorlage, Vergabebegleitung und Abnahmebegleitung sind Beratungsleistungen (Dienstvertrag). Geschuldet ist eine sorgfältige fachliche Beratung, kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere keine Einsparung, kein bestimmter Angebotspreis und kein bestimmtes Verhalten der Anbieter.
- Die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses ist eine Werkleistung. Hierfür gilt § 9.
- Keine Rechtsberatung. Elevator Consulting erbringt keine Rechtsdienstleistungen. Insbesondere gibt es keine eigenständige rechtliche Prüfung, Gestaltung oder Empfehlung zu Verträgen, Vergabeverfahren oder Beschlüssen von Eigentümergemeinschaften. Hinweise auf Vertragsinhalte sind technisch-wirtschaftliche Einschätzungen, allenfalls eine erlaubte Nebenleistung nach § 5 RDG. Für Rechtsfragen verweist Elevator Consulting auf eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
- Keine Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung. Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) ersetzt Elevator Consulting nicht. Die Abnahmebegleitung schuldet keine Leistungen der ZÜS.
- Ortstermine sind nur enthalten, wenn das Angebot sie ausdrücklich nennt.
§ 3 Grundlage der Prüfung, Mitwirkung
- Elevator Consulting prüft die vom Auftraggeber vorgelegten Unterlagen in der vorgelegten Fassung. Eine eigene Ermittlung vor Ort ist nur geschuldet, wenn sie vereinbart ist. Auf offensichtliche Lücken oder Widersprüche in den Unterlagen weist Elevator Consulting hin.
- Die Prüfung bewertet den Wortlaut der Angebote. Ob eine Leistung gegenüber dem Anbieter verbindlich geschuldet ist, ergibt sich allein aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Anbieter.
- Der Auftraggeber stellt vollständige und zutreffende Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung. Für Fehler oder Verzögerungen, die tatsächlich durch fehlende oder unrichtige Unterlagen verursacht werden, ist Elevator Consulting nicht verantwortlich.
- Bearbeitungsfristen beginnen erst, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen.
§ 4 Kostenloser Kurzcheck
- Der Kurzcheck ist eine unverbindliche, kostenlose Ersteinschätzung eines einzelnen Angebots auf einer Seite. Er ist kein Gutachten und keine vollständige Prüfung.
- Er nennt auffällige Punkte, beansprucht aber keine Vollständigkeit. Aus ihm folgt keine Pflicht, weitere Leistungen zu beauftragen.
- Elevator Consulting kann einen Kurzcheck ohne Angabe von Gründen ablehnen.
§ 5 Vergütung und Zahlung
- Es gelten die im Angebot genannten Festpreise. Gegenüber Verbrauchern und Eigentümergemeinschaften nennt das Angebot den Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer, gegenüber Unternehmern Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Mehraufwand wird nur berechnet, wenn der Auftraggeber ihn vorher ausdrücklich beauftragt. Dazu gehören zusätzliche Termine, weitere Überarbeitungen und nachgereichte Unterlagen. Die Sätze:
- Stundensatz 214,20 € inkl. 19 % USt. (180,00 € netto), abgerechnet je angefangene halbe Stunde;
- Fahrtkosten 0,595 € inkl. 19 % USt. (0,50 € netto) je gefahrenem Kilometer ab Bodenheim.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
- Ist eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Auftraggeberin, wird die Rechnung auf die Gemeinschaft unter Angabe des Objekts ausgestellt.
§ 6 Haftung
- Elevator Consulting haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Arglist,
- für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- soweit eine Garantie übernommen wurde.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Elevator Consulting nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Gegenüber Unternehmern ist die Haftung nach Absatz 2 zusätzlich auf höchstens 500.000 € je Schadensfall begrenzt. Mehrere Schäden aus derselben Ursache gelten als ein Schadensfall.
- Beim kostenlosen Kurzcheck gilt Absatz 2 entsprechend. Unberührt bleibt die Haftung nach Absatz 1, insbesondere für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Hilfspersonen von Elevator Consulting.
- Gegenüber Unternehmern verjähren Ansprüche wegen einfach fahrlässiger Pflichtverletzung bei Beratungsleistungen in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind:
- die Fälle des Absatzes 1,
- Werkleistungen und Leistungen, die sich auf die Planung oder Überwachung eines Bauwerks beziehen; für sie gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 7 Unabhängigkeit, Interessenkonflikte
- Elevator Consulting verkauft keine Aufzüge und keine Wartungsverträge. Von ausführenden Unternehmen nimmt es weder Provisionen noch sonstige Vorteile an.
- Liegt ein Interessenkonflikt vor, lehnt Elevator Consulting den Auftrag ab oder teilt den Konflikt vor Auftragsannahme mit.
§ 8 Vertraulichkeit, Unterlagen, Ergebnisse
- Unterlagen und Informationen des Auftraggebers werden vertraulich behandelt und nur für den Auftrag verwendet. Unterlagen eines Kurzchecks werden ohne Folgeauftrag nach 90 Tagen gelöscht.
- Ergebnisse darf der Auftraggeber für den vereinbarten Zweck nutzen und weitergeben, etwa an Beirat, Eigentümer oder Geschäftsführung. Eine Veröffentlichung braucht die Zustimmung von Elevator Consulting.
- Ohne Personen- oder Objektbezug darf Elevator Consulting Erkenntnisse aus Aufträgen statistisch auswerten. Fallbeispiele werden nur mit Einwilligung des Auftraggebers veröffentlicht.
§ 9 Werkleistungen (Leistungsverzeichnis)
- Das Leistungsverzeichnis wird dem Auftraggeber zur Abnahme übergeben. Es gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe keine Mängel nennt. Auf diese Folge weist Elevator Consulting bei der Übergabe ausdrücklich hin.
- Bei Mängeln bessert Elevator Consulting zunächst nach. Schlägt die Nachbesserung fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Mängelrechte zu. Für Schadensersatz gilt § 6.
- Die Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 648 BGB).
§ 10 Kündigung von Beratungsleistungen
Beratungsleistungen (Dienstvertrag) können beide Seiten jederzeit kündigen. Bis dahin erbrachte Leistungen werden anteilig vergütet, bei Festpreisen nach dem nachgewiesenen Stand der Bearbeitung. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
- Verbraucher und Eigentümergemeinschaften im Sinne von § 1 Abs. 2 haben bei Verträgen, die über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Telefon) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular, die jedem solchen Angebot beiliegt.
- Mit der Leistung beginnt Elevator Consulting vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn der Auftraggeber das ausdrücklich verlangt.
- Widerruft der Auftraggeber nach einem solchen Verlangen, schuldet er Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
- Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Leistung vollständig erbracht ist und der Auftraggeber vorher ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, dass er das weiß.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Mainz.
- Elevator Consulting ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
- Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).
Stand: 30. Oktober 2026