Voruntersuchung vor dem Beschluss
Eine technische Voruntersuchung bewertet anhand der vorhandenen Unterlagen und einer Besichtigung, ob und in welcher Form ein Aufzug im Gebäude grundsätzlich machbar ist: Platzverhältnisse, Zugänge in den Geschossen, mögliche Standorte im Treppenhaus oder an der Fassade. Offene Nachweise, erforderliche Genehmigungen und verbleibende Risiken werden ausdrücklich benannt. Ein Grundlagenbeschluss über das Ob kann der weiteren Ausarbeitung auch vorausgehen.
Varianten und Kosteneinschätzung
Je nach Gebäude lassen sich etwa ein Einbau im Treppenauge, dem freien Raum in der Mitte des Treppenhauses, oder eine außen angeordnete Schachtkonstruktion untersuchen. Für jede untersuchte Variante stelle ich eine Kosteneinschätzung mit Leistungsumfang, Annahmen und erkennbaren Unsicherheiten zusammen. Sie wird mit fortschreitender Ausarbeitung aktualisiert.
Folgekosten gehören in die Vorlage
Ein nachgerüsteter Aufzug verändert auch die laufenden Kosten des Gebäudes. In die Entscheidungsvorlage gehören deshalb Instandhaltung einschließlich Wartung und Reparaturen, der Notrufbetrieb, die vorgeschriebenen Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle und der Energieverbrauch, dazu eine Annahme für spätere Erneuerungen.
Rechtlicher Rahmen: nur der Hinweis
Nach § 20 Abs. 2 WEG kann ein Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen; darunter kann auch ein Aufzug fallen. Über die Durchführung wird beschlossen, und wer die Kosten trägt, ist eine eigene Rechtsfrage. Beschlussgestaltung und Kostenverteilung klären Verwaltung und gegebenenfalls ein Rechtsanwalt; ich bearbeite den technischen Teil.
Schnittstellen zu Verwaltung und Fachplanern
Die technischen Unterlagen stimme ich mit der Hausverwaltung ab, damit sie in der Eigentümerversammlung behandelt werden können. Ich erbringe die vereinbarte aufzugstechnische Fachplanung und lege die Anforderungen der Anlage an das Gebäude fest. Tragwerks-, Brandschutz- und Elektroplanung bleiben bei den jeweiligen Fachplanern.
Nach dem Beschluss
Nach dem erforderlichen Beschluss und der jeweiligen Beauftragung kann die Fachplanung vertieft werden. Ein herstellerneutrales Leistungsverzeichnis bildet die Grundlage, um Angebote von Aufzugsfirmen einzuholen und fachlich zu vergleichen. Der Umfang meiner Begleitung richtet sich nach den vereinbarten Leistungen.
Stand Oktober 2026. Allgemeine fachliche Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung und kein Ersatz für die Prüfung im Einzelfall.
