Drei Varianten für den Schacht
Im Altbau kommen im Wesentlichen drei Orte für den Schacht in Betracht. Ist im Treppenhaus ein ausreichend großes Treppenauge vorhanden, lässt sich dort oft ein selbsttragender Schacht einbauen. Fehlt dieser Platz, kann ein Schacht im Gebäude über Deckendurchbrüche in übereinanderliegenden Räumen entstehen. Ein Außenschacht vor der Fassade oder im Hof reduziert den Eingriff ins Gebäudeinnere.
Halt auf dem Geschoss oder am Podest
Mit dem Standort hängt zusammen, wo die Kabine hält. Ein Halt auf Geschossebene ermöglicht in der Regel den stufenlosen Zugang zu den Wohnungen. Ein Außenschacht an der Treppenhauswand führt dagegen häufig auf die Zwischenpodeste; dann bleiben halbe Treppenläufe bis zur Wohnungstür. Die gewünschte Barrierefreiheit gehört deshalb schon in die Wahl der Variante.
Schachtgrube, Schachtkopf und DIN EN 81-21
Personen- und Lastenaufzüge nach DIN EN 81-20 brauchen unter der untersten Haltestelle eine Schachtgrube und über der obersten einen Schachtkopf mit den erforderlichen Schutzräumen. Im Bestand stoßen die Maße nach DIN EN 81-20 oft an Fundamente, Unterzüge oder Dachschrägen. DIN EN 81-21 erlaubt bei neuen Aufzügen in bestehenden Gebäuden Abweichungen, wenn bauliche Zwänge die vollständige Einhaltung verhindern und die vorgeschriebenen Ersatzmaßnahmen umgesetzt werden. Bei reduzierten Schutzräumen sichern etwa bewegliche Anschläge oder vorausgelöste Anhaltesysteme den Raum für das Wartungspersonal, bei verringerter Grubentiefe kommen besondere Schürzen unter der Kabine hinzu. Welche Maßnahmen und Mindestmaße gelten, wird an der konkreten Ausführung festgelegt.
Schnittstellen zu Genehmigung, Statik und Brandschutz
Ein nachträglicher Aufzug greift in Tragwerk, Brandabschnitte und Elektroversorgung ein. Ob eine Baugenehmigung nötig ist, richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung; bei denkmalgeschützten Gebäuden kommt die Denkmalbehörde hinzu. Als Fachplaner für Aufzüge lege ich die Anforderungen der Anlage fest – Lasten, Durchbruchmaße, Entrauchung, elektrische Anschlusswerte – als Grundlage für die übrigen Planungsbeteiligten. Tragwerks-, Brandschutz- und Elektroplanung bleiben bei den jeweiligen Fachplanern.
Von der Machbarkeit zum Leistungsverzeichnis
Zu Beginn prüfe ich vor Ort die geometrischen Verhältnisse, halte die möglichen Schachtpositionen fest und stelle ihre Vor- und Nachteile gegenüber. Nach der Entscheidung für eine Variante erstelle ich ein herstellerneutrales Leistungsverzeichnis. So erhalten alle angefragten Aufzugsfirmen dieselbe technische Grundlage; Abweichungen, Nebenangebote und unterschiedliche Folgekosten werden in der Angebotsprüfung erkennbar. Ohne diese Vorgabe bieten Hersteller ihre jeweiligen Systemlösungen an, die sich in Maßen und Folgekosten deutlich unterscheiden können.
Vergabe, Ausführung und Mitwirkung bei der Abnahme
Nach dem Rücklauf prüfe ich die Angebote fachlich und rechnerisch und unterstütze die Vergabeentscheidung. In der Ausführung prüfe ich die Montageunterlagen des Herstellers gegen das Leistungsverzeichnis. Bei der Fertigstellung wirke ich an der Abnahme mit und halte Restpunkte fest. Vor der Inbetriebnahme ist zusätzlich die vorgeschriebene Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle nach BetrSichV erforderlich.
Stand Oktober 2026. Allgemeine fachliche Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung und kein Ersatz für die Prüfung im Einzelfall.
