Kurz beantwortet
Die Fachplanung für Aufzüge orientiert sich in der Regel an den neun Leistungsphasen der HOAI für die Technische Ausrüstung, in der Aufzüge zu den Förderanlagen zählen. Sie reicht von der Grundlagenermittlung über Entwurf, Leistungsverzeichnis und Vergabe bis zur Objektüberwachung und Objektbetreuung. Welche Phasen Sie beauftragen, hängt vom Projekt ab: Im Neubau sind es oft alle, bei einer Modernisierung häufig ein Ausschnitt. Im Folgenden zeige ich, was in den einzelnen Phasen beim Aufzug konkret geschieht.
Leistungsphasen 1 und 2: Grundlagen und Vorplanung
Zu Beginn kläre ich mit Ihnen die Aufgabe: Nutzung des Gebäudes, Anzahl der Haltestellen, Personenaufkommen, Anforderungen an Barrierefreiheit und an den Transport von Lasten oder Krankentragen. Bei bestehenden Anlagen bildet eine Bestandsanalyse nach DIN EN 81-80 die Grundlage. In der Vorplanung stelle ich Varianten gegenüber, etwa zu Lage, Antriebsart, Schachtmaßen und der Frage, ob ein Triebwerksraum vorgesehen wird. Eine Kostenschätzung zeigt früh, mit welchem Budget Sie rechnen sollten. Die Ergebnisse stimme ich mit der Objektplanung und den beteiligten Fachplanern ab.
Leistungsphasen 3 und 4: Entwurf und Genehmigung
Im Entwurf werden die technischen Eckdaten festgelegt: Schachtgrube und Schachtkopf, Kabinengröße, Türen, Antrieb, Steuerung und Notruf. Die Kostenberechnung wird auf dieser Grundlage genauer. Gleichzeitig entstehen die Schnittstellen zu den anderen Gewerken: Lastangaben für den Schacht, Anforderungen an Brandschutz und Rauchableitung, elektrische Anschlusswerte. Tragwerks-, Brandschutz- und Elektroplanung bleiben bei den jeweiligen Fachplanern. Ich liefere ihnen die aufzugsbezogenen Angaben, damit nichts doppelt oder gar nicht geplant wird. Für die Genehmigungsplanung stelle ich die Angaben zum Aufzug bereit, die die Objektplanung für den Bauantrag benötigt.
Leistungsphasen 5 bis 7: Ausführungsplanung, Leistungsverzeichnis und Vergabe
Beim Aufzug liefert das ausführende Unternehmen einen großen Teil der Werkplanung selbst. Meine Ausführungsplanung legt deshalb fest, was verbindlich vorgegeben wird, und prüft später die Montagepläne des Auftragnehmers. Das Leistungsverzeichnis formuliere ich herstellerneutral, damit vergleichbare Angebote entstehen. In der Angebotsprüfung stelle ich die Angebote technisch und kaufmännisch gegenüber: Was ist enthalten, wo wird abgewichen, welche Wartungskosten folgen. Daraus entsteht ein begründeter Vergabevorschlag. Bei öffentlichen Auftraggebern wirke ich im Vergabeverfahren mit; die vergaberechtliche Verantwortung bleibt beim Auftraggeber.
Leistungsphasen 8 und 9: Objektüberwachung und Objektbetreuung
Während der Montage prüfe ich, ob die Ausführung dem Leistungsverzeichnis entspricht, und stimme die Abläufe mit den angrenzenden Gewerken ab, etwa Schachtbau und Elektroanschluss. Ich wirke bei der Abnahme mit, dokumentiere Mängel und verfolge ihre Beseitigung. Die Prüfung durch die zugelassene Überwachungsstelle begleite ich auf Wunsch. In der Objektbetreuung geht es um die Zeit nach der Übergabe: eine Begehung vor Ablauf der Mängelansprüche und die Auswertung von Auffälligkeiten aus dem Betrieb. So werden Mängel erkannt, solange sie noch beim ausführenden Unternehmen geltend gemacht werden können.
Welche Phasen ich für Sie übernehme
Ich kann alle Leistungsphasen übernehmen oder einzelne Bausteine. Bei Modernisierungen sind das oft Bestandsanalyse, Leistungsverzeichnis, Angebotsprüfung und Mitwirkung bis zur Abnahme. Im Neubau lohnt sich eine frühe Beteiligung, weil Schachtmaße und Lage später nur mit Aufwand zu ändern sind. Das Honorar richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang und wird vorab festgelegt. Ich arbeite ohne Provisionen von ausführenden Unternehmen, für Bauherren, Architekten, Wohnungsunternehmen, Verwaltungen und öffentliche Auftraggeber im Rhein-Main-Gebiet und bundesweit.
Stand Oktober 2026. Allgemeine fachliche Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung und kein Ersatz für die Prüfung im Einzelfall.
