Wie plane ich die 2G-Umrüstung meiner Aufzüge?
Nach den veröffentlichten Planungen der Netzbetreiber, die die Bundesnetzagentur zusammenstellt, soll 2G bei der Telekom Ende Juni 2028, bei Vodafone im September 2028 und bei Telefónica (O2) Ende 2028 enden. Hinterlegen Sie für jede Anlage den Abschalttermin des tatsächlich genutzten Netzes im Projektplan. Auf dieser Grundlage erfasse ich den Bestand, leite die technischen Anforderungen ab und schreibe die Leistungen herstellerneutral aus. Wichtig ist eine Bestätigung, dass der künftige Übertragungsweg Sprache ohne Rückfall auf 2G überträgt.
Welche Angaben gehören in die Bestandsaufnahme?
Im ersten Schritt halte ich je Anlage Technik und Verträge fest: verbautes Notrufgerät, Übertragungsmodul (Gateway), Einbauort, Sprechstellen, Notrufzentrale, Vertragsgrundlage und Eigentum am Gerät. Dazu gehört der vorhandene Übertragungsweg samt Datenformat – etwa 2G-Modem, analoger Anschluss, Tonfolge oder Internet (IP). Ich prüfe die Einbindung in die Notstromversorgung und ob vor Ort ausreichender LTE-Empfang (4G) oder ein notstromgesicherter Internetanschluss samt Router verfügbar ist. Bei mehreren Gebäuden zeigt die Übersicht, welche Anlagen betroffen sind und wo eine gebündelte Umrüstung sinnvoll ist.
Welche Anforderungen gehören ins Leistungsverzeichnis?
Ausgangspunkt sind die Betreiberpflichten der Betriebssicherheitsverordnung, konkretisiert durch die TRBS 3121: ein wirksames Zweiwege-Kommunikationssystem, ein ständig erreichbarer Notdienst und ein aktueller Notfallplan. Für Fern-Notrufsysteme ist DIN EN 81-28 der technische Bezug; sie sieht unter anderem mindestens eine Stunde Notstromversorgung und einen automatischen Testruf in Abständen von höchstens drei Tagen vor. Welche Fassung für Ihre Anlage maßgeblich ist, kläre ich im Einzelfall. Aus Bestand, Gefährdungsbeurteilung und Eingriffsumfang leite ich den künftigen Übertragungsweg, die Überbrückung bei Stromausfall und die Anbindung an die Steuerung ab – ein vollständiger Gerätetausch folgt daraus nicht automatisch. Damit Sie den Anbieter später frei wählen können, fordere ich die Anbindung an unterschiedliche Notrufzentralen, denn herstellereigene Protokolle erschweren Wechsel. Eine optionale Ferndiagnose beschreibe ich getrennt vom Pflicht-Notruf; greift sie auf die Steuerung zu, gehören IT-Sicherheit nach TRBS 1115 Teil 1, Zugriffsrechte und Protokollierung in die Anforderungen.
Wie vergleiche ich Angebote über die Laufzeit?
Das Leistungsverzeichnis beschreibt Gerät oder Gateway, Montage, Notstrom-Einbindung, Empfangsmessung, Inbetriebnahme, Funktionsprüfung bis zur Notrufzentrale und Dokumentation im Prüfbuch. Ob Art und Umfang der Änderung eine Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle auslösen, nehme ich als eigenen Klärpunkt auf; eine pauschale Aussage dazu gibt es nicht. Ein einheitlicher Leistungsumfang macht Angebote technisch und kaufmännisch vergleichbar. In den Vergleich über die Laufzeit gehören die einmalige Umrüstung und die laufenden Entgelte für Aufschaltung, SIM-Karte und Datenübertragung. Bei mehreren Anlagen stelle ich gegenüber, ob Sie den einmaligen Umbau (Umrüstung) und die laufende Anbindung an die Notrufzentrale (Aufschaltung) gemeinsam oder getrennt vergeben.
Worauf kommt es bei Notrufvertrag und Notfallplan an?
Notrufvertrag und Notfallplan müssen zusammenpassen: ständige Erreichbarkeit, Übermittlung der Anlagen- und Standortdaten, automatischer Testruf, Alarmbearbeitung, Verständigung der Befreiungskräfte, Zugang und Zuständigkeiten. Der aktualisierte Notfallplan muss dem Notdienst nach der Umrüstung vorliegen. Aus dem Vertrag erfasse ich Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsfrist, Kopplung an den Wartungsvertrag, SIM-Karte, Datentarif und die Abrechnung der Personenbefreiung und stelle Leistungen und Konditionen technisch und kaufmännisch entscheidungsreif gegenüber. Die rechtliche Auslegung und Wirksamkeit einzelner Klauseln prüft bei Bedarf Ihr Anwalt.
So begleite ich die Umrüstung
Als freier Fachplaner erfasse ich den Bestand, leite die technischen Anforderungen ab, erstelle das Leistungsverzeichnis und werte die Angebote auf Vollständigkeit und Vergleichbarkeit aus. Auf Wunsch begleite ich Vergabe und Ausführung und übernehme die Mitwirkung bei der Abnahme: Ich stelle technisch fest, ob die Leistung wie beschrieben ausgeführt wurde; die Abnahme selbst erklären Sie als Auftraggeber. Vorgeschriebene Prüfungen bleiben davon getrennt. Tragwerks-, Brandschutz- und Elektroplanung verbleiben bei den jeweiligen Fachplanern. Ich arbeite ohne Provisionen von ausführenden Unternehmen, im Rhein-Main-Gebiet und bundesweit.
Stand Oktober 2026. Allgemeine fachliche Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung und kein Ersatz für die Prüfung im Einzelfall.
